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Baustellen und Verkehr #a99f-4077

In diesem Bereich steht immer wieder Hänger Firmenwagen Trotz Bewohnerschein Parken fremde kfz und blockieren Parkplätze Es sollte nachmittags und abends kontrollieren werden und vor allem am Wochenende Arbeitet das Ordnungsamt nicht am Abend und Wochenende?

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Baustellen und Verkehr #e49e-4075

Die Humperdinckstraße ist zurzeit probeweise Einbahnstraße in Richtung Innenstadt. Auf linken Seiten einer Einbahnstraße darf nach StVO geparkt werden. Da es an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Humperdinckstraße auf der linken Seite zurzeit kein Halteverbotsschild gibt, dürfte dort neben dem Helios-Krankenhaus rechtmäßig geparkt werden (s. Bild 1). Da dann jedoch die Anfahrt von Krankenfahrzeugen im Notfall behindert werden könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies so beabsichtigt ist. Hinzu kommt, dass das Halteverbotsschild in der Mitte dieses Abschnitts bei der Änderung der Fahrtrichtung der Humperdinckstraße vergessen wurde, mit umzudrehen (s. Bild 2). Für Autofahrer ist es also nicht erkennbar, dass dort eigentlich ein Halteverbot vorgesehen ist.

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Baustellen und Verkehr #084c-4068

Guten Tag Ich werde die Stadt Siegburg jetzt ein letztes Mal darauf aufmerksam machen... Sonstiges #d661-4018 Guten Tag Heute ( 21.09.2021 ) ist an der Kronprinzenstr. Ecke Nordstr. beinahe ein Kind auf einem Fahrrad überfahren worden, weil weder Autofahrer noch Kind die dazu nötige Einsicht in die Kreuzung hatten. Seit Tagen oder Wochen steht vor dem Tor des Nordbahnhofes immer mal wieder ein kleiner Bus, der dort die EInsicht in die Kreuzung insbesondere des Radweges der dort über die Straße führt, erheblich behindert bzw. einschränkt. Dadurch wird den Radfahren aus Richtung Johannesstr. und den Autofahren aus Richtung Theodor Heusstr. erheblich die Sicht genommen. Zumal man dort gar nicht parken darf, weil sich dort eine Zick Zack Linie befindet. Auch wundert es mich, dass hier das Ordnungsamt einfach vorbei läuft. Heute morgen habe ich das von einem Anwohner gehört. Faktenlage: 27.09.2021 Das Fahrzeug steht immer noch und immer wieder da. Das Fahrzeug wird trotz Parkverbot und Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dort geparkt. Das Fahrzeug wird vom Ordnungsamt weder beachtet noch wird eine Verwarnung erteilt. Zeugenaussagen, dass dort das Ordnungsamt vobeiläuft kann ich per Bildnachweis und Personenaussagen dokumntieren. Bei einem rechts neben der Fahrbahn baulich angelegtem Radweg müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen sogar mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen. § 12 Abs. 3 StVO: Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Wenn dort ein Fahrradfahrer, Fußgänger oder Kind angefahren wird, ist dieses Verhalten als grob fahrlässig einzuschätzen und es wird eine Anzeige gegen die Stadt und deren Ordnungshüter geben. Mit freundlichen Grüßen Ein Fahrradfahrer

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