Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit müssen wir wieder feststellen, dass unsere gemäß der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Entleerung und Abholung bereitgestellten Mülltonnen und-säcke von einigen Bewohnern der gegenüberliegenden Genossenschaftswohnungen woanders hin und nicht satzungskonform gestellt werden, um deren Privatfahrzeuge zu parken.
Unsere Bitten, die Tonnen und Säcke dort zu belassen, wo wir sie satzungsgemäß abgestellt haben (an Bordsteinkante), werden ignoriert; größtenteils müssen wir uns Kommentare in barschem Tonfall anhören wie „ Ihnen gehört diese Stelle nicht“ und es handele sich um „öffentliches Straßenland“ sowie „ ich wohne hier“. Jüngst geschehen von dem Fahrer des PKW mit Kennzeichen K-SW 2513, aber auch zuvor von dem Fahrer von SU-KE 1955 sowie einige andere. Einzige Ausnahme: Familie Bitter.
Die Müllabfuhr ist eine elementare Angelegenheit eines jeden Wohnhauses; auch dem unsrigen.
Wir fordern Sie daher auf, sicherzustellen, dass dieser Parkdruck nicht weiter zu unseren Lasten geht.
Mit freundlichen Grüßen