Sonstiges #02db-1610

Sonstiges Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, in letzter Zeit müssen wir wieder feststellen, dass unsere gemäß der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Entleerung und Abholung bereitgestellten Mülltonnen und-säcke von einigen Bewohnern der gegenüberliegenden Genossenschaftswohnungen woanders hin und nicht satzungskonform gestellt werden, um deren Privatfahrzeuge zu parken. Unsere Bitten, die Tonnen und Säcke dort zu belassen, wo wir sie satzungsgemäß abgestellt haben (an Bordsteinkante), werden ignoriert; größtenteils müssen wir uns Kommentare in barschem Tonfall anhören wie „ Ihnen gehört diese Stelle nicht“ und es handele sich um „öffentliches Straßenland“ sowie „ ich wohne hier“. Jüngst geschehen von dem Fahrer des PKW mit Kennzeichen K-SW 2513, aber auch zuvor von dem Fahrer von SU-KE 1955 sowie einige andere. Einzige Ausnahme: Familie Bitter. Die Müllabfuhr ist eine elementare Angelegenheit eines jeden Wohnhauses; auch dem unsrigen. Wir fordern Sie daher auf, sicherzustellen, dass dieser Parkdruck nicht weiter zu unseren Lasten geht. Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich ist in der Satzung über die Entsorgung von Abfällen des Rhein-Sieg-Kreises festgelegt, dass Abfallbehälter und Abfälle nur zu den festgesetzten Abfuhrterminen an der öffentlichen Straße zum Einsammeln und Befördern bereitgestellt werden dürfen, so dass die Entleerung bzw. das Verladen ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich ist. Insbesondere ist die Behinderung und die Gefährdung von Fußgängern und des fließenden Verkehrs auszuschließen (vgl. § 12 Abs. 8 Abfallsatzung). Folglich besteht seitens des städtischen Ordnungsamtes keine Möglichkeit zum Einschreiten, so lange die betreffenden Kräfte der RSAG an die Mülltonnen heran kommen und diese leeren können. Dies gilt auch hinsichtlich der beschriebenen „Umsetzung“ der Mülltonnen. Sollten sich aus dem Verhalten der Anlieger darüber hinaus Parkverstöße ergeben, können Sie sich selbstverständlich gerne an die Kollegen des Ordnungsamtes wenden. Der zuständige Kollege, Herr Dammig (Tel: 02241 102-471; E-Mail: Thomas.Dammig@Siegburg.de), steht Ihnen hierzu gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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