Baustellen und Verkehr #1105-6491

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, seit mehreren Wochen steht in unserer privaten Hauseinfahrt der Neuen Poststraße XY(53721 Siegburg) ein fremdes Fahrrad (Mountainbike, Farbe lila), angekettet an unserem privaten Geländer. Im Hause ist definitiv niemand der Eigentümer. Ebenfalls hatte ich bereits Kontakt mit der lokalen Polizei. Diese war vor Ort und hat mich darum gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass das Fahrrad polizeilich untersucht wurde und für selbige nicht relevant ist, da es mit keiner Straftat in Verbindung gebracht werden kann. Nun geht es im Endeffekt um die Entfernung des Fahrrades, da es uns nicht zuletzt auch bei der Zufahrt zu unseren Parkmöglichkeiten behindert, und der eventuellen Zuführung zum Fundbüro. Ich würde Sie bitten, möglichst zeitnah das Schloss aufzubrechen und das Fahrrad aus der Einfahrt zu entfernen. Vielen Dank und freundliche Grüße
Adresse: 
Neue Poststraße 19, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Danke für Ihre Anfrage. Die Örtlichkeit wurde durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert. Das Fahrrad ist auf privatem Grund angekettet. Hier ist die Stadt nicht befugt, tätig zu werden. Als Grundstückseigentümer:in müssen Sie in letzter Konsequenz das Fahrrad selbstständig dem Fundbüro zuführen. Allerdings sollte dieses, analog wie das Ordnungsamt es mit länger abgestellten Fahrrädern ebenfalls handhabt, zunächst mit einer Aufforderung zum Entfernen bis zu einer angemessenen Frist versehen werden. Dies darf die Stadt auf privatem Grund leider nicht vornehmen.

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