Sonstiges #1883-6688

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Da der vorhandene Parkschein Automat defekt war ( 14 Uhr ) am 15.05.2023 habe ich in meinem Auto eine Parkscheibe an die Windschutzscheibe von innen sichtbar reingelegt. Musste aber mehrere Stunden (4 Stunden ) notwendige Anliegen erledigen und somit war es mir nicht möglich zurück zu meinem Auto vorbei zu schauen ob und ob nicht der Parkschein Automat wieder funktioniert noch war es mir möglich die vorhandene Parkscheibe in meinem Auto zu verstellen . Und bekomme eine Verwarnung von 35€ in Prinzip für 2 Stunden ( und 2 Stunden sind frei zu Verfügung zum Parken ) was ich absolut nicht nachvollziehen kann . Diese Verwarnung habe ich bereits heute am 15.05.2023 bereits überwiesen dennoch verstehen kann ich es nicht ! Finde es ganz schön dreist auf deutsch gesagt für 2 Stunden 35€ Strafe zu bezahlen wo jemand für wirklich hart arbeiten müsste !!! Vielen Dank dafür
Adresse: 
Industriestraße 20, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Für Ihre Nachfrage bedanke ich mich. Das Ordnungsamt hat mir folgenden Sachverhalt dazu mitgeteilt: Sie erhielten am 15.05.2023 eine Verwarnung, da Sie bei einem nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe die zulässige Höchstparkdauer länger als 2 Stunden überschritten haben. Die Höchstparkdauer beträgt in der Wilhelmstraße maximal 30 Minuten. Da die Verwarnung in Höhe von 35,00 Euro bereits bezahlt ist, wurde die Verwarnung akzeptiert und das Verfahren ist abgeschlossen.

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    15. Mai 2023 - 22:19

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    16. Mai 2023 - 9:50

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