Baustellen und Verkehr Gelöst
Dem heutigen Newsletter entnehme ich eine Episode über Bürgersteigparker und da erlaube ich mir nachzufragen, wie breit der Bürgersteig denn frei bleiben muss: 150 cm oder weniger?
Der Sinn und Zweck ist die Passierbarkeit für Fussgänger- wird die nur durch Pkw beeinträchtigt oder auch durch Blumenkübel, Sitzmöbel und Fahrräder?
Herzlichen Dank für Ihre fachliche Antwort.
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Michaelstraße 20, 53721 Siegburg