Baustellen und Verkehr #2623-6310

Baustellen und Verkehr Archiv
Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Hier fehlen einfach Parkverbotsschilder. Durchfahren in Richtung Sportplatz ist sehr erschwert durch ständig geparkte Autos. Dabei Abstand zur Seite weniger als 3,05 Meter. Es wird umgefahren teilweise über den Bürgersteig und das in einem zugigen Tempo.
Adresse: 
Weißdornweg 6e, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Außendienst des Ordnungsamtes hat mehrmalig kontrolliert, sowohl über Tag in den Stoßzeiten als auch in den Abendstunden. Es wurden keine Verstöße geahndet. Die Straße wird bei den regelmäßigen Kontrollen mit aufgenommen. Parkverbotsschilder werden dementsprechend laut Ordnungsamt keine angebracht. Für die Geschwindigkeitskontrollen ist grundsätzlich die Polizei zuständig.

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