Baustellen und Verkehr #3517-6824

Baustellen und Verkehr Archiv
Sichtbehinderung durch Parkende Fahrzeuge. Meistens ist es dieses viel zu große Fahrzeug im Weg der Sichtachse, wenn man in dieser Kurve links weiterfährt. Man muss dann ziemlich stark abbremsen, um vorsichtig die schlecht einsehbare Stelle zu passieren. Aus Richtung Bahnweg kommend hat man schlechte Chancen auf Sicht. Ich bitte darum, den Wagen abzuschleppen. Ich fühle mich im Auto, auf dem Fahrrad wie zu Fuß gehend sehr unwohl, wenn ich nichts sehen kann. Dazu hat man das große Dreieck mit Fahrrad extra auf die Fahrbahn gemalt. Weiterhin möchte ich darauf aufmerksam machen, dass das Queren dieser Kurve von Radweg auf Bahnweg und auch in gegenteiliger Richtung mitunter sehr wüst aussieht, weil der Fahrverkehr die Kurve hier häufigst extrem schneidet. Der Fahrverkehr von links im Bild (Rechtskurve) schneidet dabei häufig an der Kante zum Bahnweg auf der Gegenspur entlang. So fühlt man sich von zwei Seiten bedrängt: Durch das Henrich-Plakat sieht man nichts und durch das große Stehzeug auch nicht. Weiterhin möchte ich wissen, ob das absolute Halteverbot mit dem Hinweis auf Feuerzufahrt für den Bereich der geparkten Fahrzeuge gilt und wie diese Fläche rechtlich benannt werden kann. Ich möchte dazu anregen diesen Bereich durch den Außendienst zu kontrollieren. Freundliche Grüße
Adresse: 
Bahnweg, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
1. Die Stadt Siegburg hat ein großes Interesse, Straßen sowie Rad- und Gehwege frei von Falschparkern zu halten und Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Den Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes ist es allerdings nicht möglich, unmittelbar jede Örtlichkeit, in der Fahrzeuge gemeldet werden, die entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abgestellt sind, kontrollieren zu können. Um eine konkrete Meldung verarbeiten und den Falschparker / die Falschparkerin ahnden zu können, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Fremdanzeige. Hierzu füllen Sie bei Interesse das in der Anlage beigefügte Formular bitte vollständig aus, fügen diesem ein Beweisfoto von Tatort und Tatfahrzeug bei und übersenden die vollständigen Unterlagen an fremdanzeigen@siegburg.de. In dringenden Fällen können Sie das Ordnungsamt auch telefonisch montags bis sonntags von 7.30 Uhr bis 0.00 Uhr unter der Nummer 0 22 41 / 102 – 32 32 erreichen. Ob das absolute Halteverbot mit dem Hinweis auf Feuerzufahrt für den Bereich der geparkten Fahrzeuge gilt und wie diese Fläche rechtlich benannt werden kann, werde ich Ihnen noch mitteilen. 2. Um Ihre letzte Frage noch zu beantworten: Das absolute Halteverbot mit dem Hinweis auf Feuerzufahrt gilt für den gesamten Bereich der geparkten Fahrzeuge. Das Ordnungsamt hat regelmäßige Kontrollen für diesen Straßenbereich vorgesehen.

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