Baustellen und Verkehr #35c6-5814

Baustellen und Verkehr Archiv
"Tier"isch schnell und sportlich überholte er mich (auf dem Rad) und kommentierte meine Warnung bzgl Bussgeld, dass er das anders sehe. Also fehlt da ein Verbotsschild, denn in der Tat "Radler frei" kann man auch missverstehen (wollen). Danke! https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Adresse: 
Scheerengasse 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Danke für Ihren Hinweis. Das Amt für Mobilität und Infrastruktur weist auf folgenden Artikel hin : Kreisstadt Siegburg - Fußgängerzone bleibt tabu <https://siegburg.de/2021/10/fussgaengerzone-bleibt-tabu/index.html> : Auch wenn die Fußgängerzone mittlerweile für Radfahrer freigegeben ist – diese Regelung gilt nicht für E-Scooter! Die beliebten Elektroroller gelten laut Straßenverkehrsordnung als Kleinstfahrzeuge und dürfen zwar Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen, sind den Velos jedoch nicht gleichgestellt. Das heißt: Die Fußgängerzone ist weiterhin tabu. Wer diese trotzdem nutzt und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von mindestens 15 Euro rechnen. Hier noch einmal die wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Rollern: E-Roller dürfen ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Die Vermieter fordern in ihren AGBs in der Regel ein höheres Alter. E-Roller sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Auch für E-Roller gilt die 0,5-Promille-Grenze. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen (z.B. bei einem Verkehrsunfall). Für Unter-21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die gleichen Straf- und Bußgeldregelungen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt, dass E-Roller Radverkehrsflächen zu benutzen haben. Heißt: Ist ein baulich angelegter Radweg, ein Schutzstreifen oder ein Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser benutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf der E-Roller auf die Fahrbahn. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt.

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