Baustellen und Verkehr Archiv
https://anliegen.siegburg.de/reports/2686-5607
In allen anderen Städten kennen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den § 12 Nr. 4 StVO und verlangen mindestens 15 Euro auch von Sicherheitsdiensten und Handwerkern...
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Adresse:
Steinbahn 57, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Danke für Ihre Meldung! Das Amt für öffentliche Ordnung nimmt Ihren Hinweis zur Kenntnis.