Sonstiges #8be1-55

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Sehr geehrte Damen u. Herren Seit Wochen belegt ein Anwohner aus der Mühlengrabenstr. mit ca. 5-6 Transportern (fährt für DHL) Straßenparkplätze die eigentlich für die Anwohner An den 6 Bäumchen/ Ecke Chemie-Faser-Allee gedacht sind. Teilweise stehen die Fahrzeuge auch tagelang nur, ohne das sie bewegt werden. Da hier für die Anwohner durch diesen Umstand kaum noch Parkplätze vorhanden sind ist sehr ärgerlich. Frage wäre hier(Ordnungsamt), ob dies zulässig ist, da es sich hier um gewerbliche Fahrzeuge handelt . M.f.G. G. Steimel
Adresse: 
Chemie-Faser-Allee 29, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
In der Straße An den 6 Bäumchen werden regelmäßig eine Vielzahl von Fahrzeugen auf der Straße abgestellt. Bei der Fläche handelt es sich weder um ausgewiesene und / oder Anwohnern zugewiesene Parkflächen (Bewohnerparkrecht). Eine Nutzung ist daher, da straßenverkehrsrechtlich nichts anderes angeordnet ist, durch Jedermann uneingeschränkt möglich. Was die beiden Transporter angeht, sind diese ordnungsgemäß angemeldet, sodass hier kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (STVO) erkennbar ist. Wie häufig und für welche Zwecke die Fahrzeuge bewegt werden, ist unerheblich. Auch gelten die Transporter noch als PKW und nicht als LKW, sodass auch deshalb ordnungsrechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten bestehen.

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