Sonstiges #1be0-2718

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Jeden morgen pünktlich um 6:00 Uhr in der früh wird der Kauflandparkplatz mittels Einsatz von Laubbläsern gereinigt. Dies ist gerade in der warmen Jahreszeit eine unerträgliche Störung und verstößt gegen die 32. BImSchV. Die beauftragte Firma behauptet, sie habe eine Ausnahmegemehmigung der Stadt Siegburg. Das mag ich mir nicht wirklich vorstellen können. Ich bitte um Klärung.
Adresse: 
Am Turm 43, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Richtig ist, dass der Einsatz von Laubbläsern und anderweitigen Geräten und Maschinen grundsätzlich verboten ist. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen die vorgenannten Geräte und Maschinen an Werktagen (montags bis samstags) von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt, an Sonn- und Feiertagen hingegen zu keiner Zeit herangezogen werden. Das städtische Ordnungsamt hat Kontakt zu dem Geschäftsführer des Kauflandes aufgenommen und diesen auf die aktuellen Vorschriften hingewiesen. Dieser sagte eine Unterbindung der Lärmbelästigung durch die Reinigungsgeräte in den frühen Morgenstunden zu.

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    1. Juli 2020 - 6:20

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