Sonstiges #7bfa-3168

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Guten Morgen Meine Frage lautet : Ist es einem Wettbüro/Sportbar in der aktuellen Situation erlaubt, zu öffnen ? Wenn ja aus welchem Grund ? Hintergrund - ich habe heute erneut beobachtet dass das Wettbüro Let`s Play sport ,Luisenstraße 110 offensichtlich geöffnet hat ( Leuchttafel am Eingang ). Vor Weihnachten ist mir dies bereits schon einmal aufgefallen, allerdings war zu diesem Zeitpunkt nur die Türe geöffnet. Heute war allerdings klar der Hinweis gegeben : wir haben geöffnet.
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihr Hinweis ist eingegangen und wurde umgehend an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt gilt laut aktueller Corona-Schutzverordnung für Wettbüros und Wettannahmestellen etc. § 10, in dem es heißt, dass für die oben genannten Einrichtungen die Entgegennahme der Spielscheine und Wetten gestattet ist. Nicht gestattet und somit unzulässig ist indes ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen). Auch ist die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden beschränkt auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Da aber ein Verstoß gegen die Verordnung nicht beobachtet werden konnte, besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf.

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