Baustellen und Verkehr Archiv
Ergänzung zu meinem vorherigen Anliegen (5706): Die gesamte Anlage scheint etwas zu nah an der Landstrasse zu sein ohne das Metermaß herausgeholt zu haben...? "Generell gilt: Nach dem Straßen- und Wegegesetz (§28) und dem Bundesfernstraßengesetz (§9) dürfen Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten im Bereich von 20 Metern nicht errichtet werden. Gemessen wird dabei vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn." Quelle: https://www.strassen.nrw.de/de/werberichtlinien-an-strassen.html
Adresse:
Nachtigallenweg, 53721 Siegburg