Sonstiges #0c7e-3718

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Hier werden Unkrautvernichter im Vorgarten gespritzt. Bitte mal überprüfen, ob diese so erlaubt. Danke.
Adresse: 
Hubertusstraße 2, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Unkrautvernichter dürfen auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewandt werden. Die Anwendung auf Nichtkulturflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteinen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist jedoch nach § 12 Pflanzenschutzgesetz generell verboten. Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz oder Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.

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