Baustellen und Verkehr #1a65-2977

Baustellen und Verkehr Archiv
Heck eines geparkten PKW reicht bis in die Straße. Und zwei ganz "Schlaue", die sich sagen: Wozu laufen, wenn man dort ungestraft in der Fußgängerzone mit dem Rad fahren darf. Ungestraft? Zwei uniformierte Ordnungsamt-Mitarbeiter angesprochen, ob sie einem Radfahrer 15 € abnehmen würden? Antwort des ersten: "Das dürfen wir nicht." Ergänzung des zweiten: "Wir dürfen nur Du Du sagen." P.S. Heute einen Radfahrer gesehen (Jugendlicher) der im Slalom den Markt runter fuhr, vorbei an Thalia, Telekom, Fassbender, DM usw. Was sind die Verantwortlichen doch für Weicheier.
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihre Feststellungen wurden unmittelbar an die Kollegen des städtischen Ordnungsamtes weitergeleitet. Für einen Austausch auf Sachebene sind die Kollegen gerne bereit. Auf beleidigende Bemerkungen werden wir dagegen künftig nicht mehr reagieren. Grundsätzlich wird die Siegburger Fußgängerzone regelmäßig und verstärkt durch die Außendienstmitarbeiter bestreift. Verstößen gegen die StVO werden hierbei konsequent geahndet. Das Radfahren wird - solange es langsam, rücksichtsvoll und allgemeinverträglich ausgeübt wird - grundsätzlich geduldet. Da es sich hierbei um fließenden Verkehr handelt, können Verstöße ausschließlich durch die hierfür zuständige Polizei geahndet werden. Rechtlich gesehen sind die Kollegen des Ordnungsamtes hierzu nicht befugt. Nichtsdestotrotz und zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger sprechen auch die Außendienstmitarbeiter Fahrradfahrer an bzw. ermahnen diese zur Rücksicht, sofern eine rücksichtslose Fahrweise festgestellt wird. Natürlich können die Kollegen nicht zu jeder Zeit vor Ort sein.

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