Sonstiges #1c7d-1660

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Ich habe in der Nacht von 02./03.08.2018 die Notfallaufnahme des Krankenhauses aufgrund von akuten Beschwerden aufgesucht und mein Fahrzeug auf dem Parkplatz Humperdinckstraße abgestellt. Zu dieser Zeit ist dort kein Parkschein zu ziehen. Aufgrund der Umstände wurde ich stationär aufgenommen und konnte nach einigen Untersuchungen erst im Laufe des 03.08.2018 das Krankenhaus verlassen. Ich hatte daraufhin ein Knöllchen weil zu diesem Zeitpunkt ein Ticket nötig war. Den Vorgang habe ich der Bußgeldstelle entsprechend mit dem Bericht des Krankenhauses gemeldet. Nun habe ich die Antwort bekommen, dass nur in akuten Notfällen das kurzzeitige Parken geduldet wird und das Knöllchen zu zahlen ist. Ich bitte Sie, dies nochmals zu prüfen. Es war mir - wie geschildert - leider nicht möglich, ein Parkticket zu lösen. Vielen Dank!
Adresse: 
Humperdinckstraße 14, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ich komme zurück auf Ihr Anliegen vom 28.10.2018 und dem hierin geschilderten Sachverhalt. Zunächst hoffe ich, dass Sie mittlerweile wieder vollständig genesen sind. Zwischenzeitlich konnte ich mit den zuständigen Kollegen des Ordnungsamtes Rücksprache halten. Wie mir diese mitteilten, haben Sie das Verwarngeld bereits bezahlt und damit konkludent der Rechtmäßigkeit der Verwarnung zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Rückerstattung des Verwarngeldes aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider nicht mehr möglich ist. Sollte es in Zukunft erneut zu einer vergleichbaren Situation kommen, bitte ich Sie, sich vorab an das Ordnungsamt oder das städtische Anliegenmanagement zu wenden.

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