Baustellen und Verkehr #2686-5607

Baustellen und Verkehr Archiv
Unzureichende Parksituation, das Orsnungsamt verteilte heute Knollen an Falschparker jedoch nur an bestimmten. Parken auf Sperrflächen (Busdurchfahrt) ist nicht Ahnungsfähig. Nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes, ist parken auf Sperrflächen okay. Ich solle mich beim Ordnungsamt beschweren.
Adresse: 
Steinbahn 57, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Danke für Ihren Hinweis! Bei der im beigefügten Bild erkenntlichen Fläche handelt es sich nicht um eine Sperrfläche, sondern um eine Grenzmarkierung (Zeichen 299). Das Parken innerhalb einer Grenzmarkierung ist grundsätzlich unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, darf innerhalb einer Grenzmarkierung gehalten oder geparkt werden. Hierzu müsste jedoch der genaue Umstand bekannt sein, um eine verlässliche Aussage erteilen zu können. Gerne kann sich die Beschwerdeführerin direkt mit Mitarbeiter*innen des Amtes für öffentliche Ordnung in Verbindung setzen. (Frau Dana-Jasmin Rehme, Telefon 02241 102-1217)

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