Sonstiges #2e0f-1874

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Kann mam dem Betreiber (ggf der Hochzeitsgesellschaft o.ä. Ein Bussgeld aufbrummen, ihn zum Einbau einer Klimaanlage zwingen oder sonstwie verhindern dass irgendwann in der Nacht laute Musik einen sogar über diese Entfernung (Amphitheatereffekt) aus dem Bett schmeißt? Tonaufnahme diesmal vorhanden, Polizei wieder informiert, aber das sollte mal grundsätzlich geklärt werden. Danke!
Adresse: 
Am Turm 35, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich kann das städtische Ordnungsamt nur dann Verfahren wegen nächtlicher Ruhestörungen einleiten, wenn hierbei der konkrete Zeitpunkt bzw. die Uhrzeit der Störung bekannt ist. Wie mir die Kollegen mitteilten, gelten für den Festsaal dieselben Auflagen, wie für alle anderen Gaststätten im Stadtgebiet. Demnach sind beim Abspielen von Musik, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Bei zukünftigen Vorkommnissen bitten die Kollegen daher um die Angabe einer konkreten Uhrzeit, um weitere Maßnahmen einleiten zu können.

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