Sonstiges #2f16-3502

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Sehr geehrter Herr Rosenmann!! Mein Unverständnis, bzgl.des Bethauses in der Lindenstraße, ist wohl normal. Sonntags stehen dort 50 Autos und die Autos kommen sicher nicht alleine da an. Hat die Coronaschutzverordnung keine Gültigkeit, für diese Einrichtung. Im privaten Haushalten, darf man sich nur mit 1 Person treffen und dort sind bestimmt mehr als 50 Personen zusammen. Die Polizei sagte mir, das Ordnungsamt prüfe das regelmäßig und es gibt keine Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Für mich unverständlich. Für eine Info Ihrerseits wäre ich dankbar
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich ermöglicht die Coronaschutzverordnung des Landes NRW die Religionsausübung in Form von Gottesdiensten und Versammlungen. Hier heißt es, dass die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften in eigener Verantwortung entscheiden dürfen, ob Präsenzveranstaltungen stattfinden können. Voraussetzung ist, dass sie für die Einhaltung folgender Voraussetzung sorgen: • Gewährleistung des Mindestabstands von anderthalb Metern, • Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, • Einführung eines Anmeldeverfahrens, • Begrenzung der Teilnehmerzahl, • Erfassung der Kontaktdaten und • den Verzicht auf gemeinsamen Gesang. Ein entsprechendes Hygienekonzept liegt dem städtischen Ordnungsamt vor. Auch konnten im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen in der Vergangenheit keine Verstöße hiergegen festgestellt werden. Wie zuvor dargestellt liegt es nicht zuletzt auch in der besonderen Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft, auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. Eine ständige Präsenz des Ordnungsamtes ist angesichts der Vielzahl an Einsatzorten schlicht nicht leistbar. Wir bitten um Verständnis.

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