Baustellen und Verkehr #3938-1717

Baustellen und Verkehr Archiv
Jedes Jahr.die gleiche Frage / Streit zwischen Hundehaltern und Hauseigentümern: 1. wann darf Salz und wann muss alles andere bei Glätte gestreut werden und 2. Dürfen Stadt.und Hausmeisterdienste mehr als berufstätige Bürger.und warum? Als Beispiel sei das flache Stück Jakobstrasse am Riemberg genommen - keine Steigung und Bushaltestelle vorhanden. Bin auf die Antwort sehr gespannt. http://www.siegburg.de/stadt/rathaus/serviceportal/winterdienst/?fbclid=IwAR2rzMiBTg7f_zaZFZ5F6IuzdMyKp-SgJauSJfLLDK5Kx3gFljN2L_EDjdo
Adresse: 
Jakobstraße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 17.12.2018 zum Thema Winterdienst und verweise auf die Ihnen bekannte Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. In § 3 Absatz 4 heißt es hierzu, dass auf Geh- und Radwegen die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Anwendung ist nur erlaubt in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen wie beispielsweise Eisregen, sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen.

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