Sonstiges #4330-2888

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Durchfahrt in der Carl-Schurz-Straße zwischen Hausnummer 2 und 3 ist bei Beparken der ausgewiesenen Parkplatzes so eng, dass ein größerer Pkw bzw. ein Feuerwehrauto sowie die Müllabfuhr nicht hindurchkommt. Bedingt ist dies durch die Sträucher und Büsche der anliegenden Privatgrundstücke, welche hier mehr als 30 cm beidseitig in den öffentlichen Straßenraum heineinragen. Bitte teilen Sie mir mit, wie weit Sträucher und Büsche aus Privatgrundstücken in den öffentliche Straßenraum hineinragen dürfen. Des Weiteren steht in dem genannten Bereich seit mehr als 3 Monaten ein Pkw-Anhänger, der in dieser Zeit nicht bewegt wurde. Bei den ohnehinschon weinigen ausgewiesenen Parkplätzen in der Carl-Schurz-Straße ist es nicht hinnehmbar, dass dieser Anhänger seit mehreren Wochen einen ausgewiesenen Parkplatz in Anspruch nimmt. Daher auch meine nächste Frage: Wie lange darf ein Pkw-Anhänger an einem Ort verbleiben? In der Anlage zu diesem Schreiben habe ich zwei Fotos hochgeladen, die mein Anliegen unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Holger Wirth Carl-Schurz-Str. 11 53721 Siegburg
Adresse: 
Carl-Schurz-Straße 3, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes waren zwischenzeitlich vor Ort und haben sich die Situation angeschaut. Aus deren Sicht ist ein Rückschnitt der Hecken im Bereich der Carl-Schurz-Straße 2-3 nicht vonnöten. Auch ist die notwendige Restbreite für Rettungsfahrzeuge gegeben. Was den beschriebenen Anhänger angeht, haben die Kollegen die Ventilstände kontrolliert und werden diese in zwei Wochen erneut kontrollieren. Sollten sich die Ventilstände bis dahin nicht verändert haben, erhält der Anhänger eine entsprechende Verwarnung. Anhänger dürfen in Wohngebieten bis zu zwei Wochen unbewegt abgestellt werden.

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