Sonstiges #4b24-4171

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Hallo, ich möchte eine Anregung zur Verbesserung der Fahrradfreundlichkeit Siegburgs eingeben. Am Verbindungsweg zwischen Rilkestrasse und Seehofstrasse ist laut Beschilderung nur Fußgänger-Verkehr erlaubt, das Radfahren ist dort nicht zulässig. Ich würde mir wünschen, dass dort zumindest das zusätzliche Schild "Radfahrer frei" angebracht würde, um Radfahrern die Nutzung dieser Abkürzung zu ermöglichen. Besten Dank und mit freundlichem Gruß,
Adresse: 
Rilkestraße 22, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Auch wenn das städtische Kommunale Mobilitätsmanagement gerne fahrradfördernde Maßnahmen umsetzt, ist an dieser Stelle ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ nicht angebracht. Gründe aus Sicht der Fachdienststelle sind, dass an der Engstelle der Fußweg nur ca. 1,65m breit ist, was für eine Mitbenutzung vom Radverkehr nicht ausreicht. Des Weiteren hat der geschotterte Weg einen Knick in der Mitte, was die Sichtbeziehung zwischen entgegenkommenden Fuß - und Radverkehr bei dieser Breite dieses Weges unsicher macht. Zudem gibt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ lediglich das Radeln mit größter Rücksicht und in Schrittgeschwindigkeit frei, was bedeutet, dass das Rad über diese Strecke von ca. 40-50 m zu schieben ist. Dies ist ähnlich schnell wie das Radeln in Schrittgeschwindigkeit.

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