Sonstiges #4e77-3476

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Wer ist zuständig und kann kurzfristig informiert werden, wenn Fahrgäste ohne Maske Bus fahren möchten. Es kann nicht sein, dass die anderen Fahrgäste deswegen gefährdet werden.
Adresse: 
Wilhelmstraße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes kontrollieren bereits regelmäßig die Einhaltung der Maskenpflicht am und im Bahnhof als auch an den Bahngleisen und Bushaltestellen. Die Kontrolle der Einhaltung in den Bussen obliegt jedoch den Betreibern der Einrichtungen und diese haben hier auch das Recht, Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, von der Beförderungsdienstleistung auszuschließen. (Die CoronaSchVO regelt das in § 3 Abs, 7 wie folgt: (7) Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.) Sollten Sie auch weiterhin Verstöße gegen die Maskenpflicht in den Bussen feststellen, bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Betreiber, die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, Steinstr. 31, 53844 Troisdorf-Sieglar, telefonisch unter 02241 – 499-0, Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 13.30 Uhr oder per E-Mail: post@rsvg.de zu wenden.

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