Sonstiges #51ff-3488

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Ich wurde heute von einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts darauf hingewiesen, dass man in der Fußgängerzone nicht essen und trinken darf. Auch nicht, wenn man sich hinsetzt. Wo kann ich diese Anordnung finden? Ich bin über den Michaelsberg in die Fußgängerzone gekommen. Da wird nur auf die Maskenpflicht hingewiesen. Auf der Internetseite der Stadt habe ich auch nichts gefunden. Freundliche Grüße
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die aktuell geltende Regelung in der Siegburger Fußgängerzone wurde getroffen, um das Umgehen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Essen, Trinken oder Rauchen zu erschweren. Selbstverständlich ist es nicht Absicht der Regelung, das Grundbedürfnis nach Nahrung oder das Rauchen allgemein einzuschränken. In allen sonstigen Straßen in Siegburg ist die Nahrungsaufnahme bzw. das Rauchen weiterhin möglich. Auf diese Weise soll vielmehr verhindert werden, dass sich das Essen und Trinken bzw. Rauchen als gängige Methode etabliert, um sich in der Fußgängerzone ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufzuhalten und einer gesonderten Anordnung bedarf es nicht. Das gleichzeitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Essen und Trinken schließen sich dementsprechend gegenseitig aus. Die Kollegen sind daher angehalten, auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzuweisen und die Passanten höflich zu bitten, zum Verzehr die Fußgängerzone zu verlassen.

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    24. April 2021 - 18:34

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