Baustellen und Verkehr #5990-2545

Baustellen und Verkehr Archiv
Ein dauergeparkter Wohnwagen-Anhänger behindert den Strassenverkehr im Verkehrsbereich beachtlich! Durch die erhebliche Sichtbehinderung, stellt er eine deutliche Verkehrsgefährdung dar. Insbesondere der Baustellen- und Lkw-Verkehr in den angrenzenden Hangweg wird, auch bedingt durch die Strassenverengung, auffällig erschwert. Die unbefestigten Seitenstreifen sind dadurch bereits beschädigt worden. Ein Dauerparken von Wohn-Anhängern im öffentl. Strassenverkehr ist lt. StVO nicht zulässig, insbesondere natürlich bei erheblicher Behinderung. Bereits vor mehreren Monaten ist dieser Zustand mehrfach!! dem Ordnungsamt gemeldet worden, leider bisher ohne Abhilfe.
Adresse: 
Talsperrenstraße 59, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes waren zwischenzeitlich vor Ort und haben den von Ihnen beschriebenen Wohnanhänger im Bereich der Talsperrenstraße aufgrund der Sichtbehinderung verwarnt. Grundsätzlich dürfen (Wohn-)Anhänger bis zu zwei Wochen unbewegt auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Nach Ablauf dieser zwei Wochen werden die zuvor durch die städtischen Kollegen notierten Ventilstände kontrolliert. Sollten diese unverändert sein, wird der Anhänger erneut verwarnt. Ein Abschleppen ist nach Auffassung der städtischen Kollegen nicht verhältnismäßig.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    24. April 2020 - 10:12

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    24. April 2020 - 10:12

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. April 2020 - 11:00

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. April 2020 - 11:01

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    18. Mai 2020 - 14:07

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    17. Juni 2020 - 14:22