Baustellen und Verkehr #66ea-3057

Baustellen und Verkehr Archiv
Würde die Stadtverwaltung endlich die Alexianer Allee und den Viehtrift, als Durchfahrt Straße zu machen, wäre es gar nicht erst zu diesem Zustand gekommen. Durch den Viehtrift, eine Anliegerstrasse!!! Fahren täglich rund 3.000!!! Autos (wurde von der Stadt bereits 2x gemessen!). Somit lässt sich grob ableiten, wie viele "unbefugt" ignorante Kraftfahrzeuge auch die Alexianer Allee befahren und als Abkürzen nutzen. Die Stadtverwaltung weiß um die Gefahren, doch anstatt für Abhilfe zu sorgen, wurden lediglich Temto 30 Schilder installiert. Den Viehtrift am Glascontainer zu machen (also Sackgasse von Seiten der Kaldauer Straße), ratz fatz wäre eine Entspannung da und eine Sanierung könnte langfristig halten. Wir am Viehtrift finden es auch nicht besonders spaßig, dass unsere Anliegerstrasse eine, von der Stadt geduldete, Hauptverkehrsader ist und wir als Anlieger irgendwann die Sanierung BEZAHLEN dürfen. Landwirte donnern hier regelmäßig mit 10 Tonnen + Gespanne durch. Wie der Name Viehtrift bereits vermuten lässt, die Straße hat nicht die baulichen Voraussetzungen (incl. Unterbau) für dieses Verkehrsaufkommen. Tausende Berufspendler zerstören "unsere" Straße... wir 50 Anwohner müssen irgendwann dafür zahlen. Das kann es ja wohl wirklich nicht sein!
Adresse: 
Viehtrift 44, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Straßenschäden im Bereich der Straße "Viehtrift" sind der Stadtverwaltung bekannt. Aufgrund des Zustandes und des Straßenbildes ist die "Viehtrift" Teil des Straßensanierungsprogrammes, welches der Rat der Kreisstadt Siegburg in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 beschlossen hat und in dessen Rahmen betroffene Anlieger sanierungsbedürftige Straßen melden konnten. Die als sanierungsbedürftig gemeldeten Straßen wurden seither durch das beauftragte Ingenieur-Büro Stelter aus Siegburg untersucht. Da jedoch noch nicht alle Aspekte der Finanzierung und des Beitragsrechts abschließend ermittelt wurden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann mit der Sanierung begonnen werden kann. Über aktuelle Entwicklungen und den Stand des Straßensanierungsprogrammes bezogen auf einzelne Straßen können Sie sich jederzeit unter dem nachfolgenden Link: https://siegburg.de/planen-bauen/verkehr-mobilitaet/strassensanierung-in-siegburg/index.html informieren. Hier können unter anderem auch die jeweiligen Straßenzustandsberichte eingesehen werden. Ferner finden Sie hier auch die Regelungen zur Abrechnung der Sanierungskosten. Grundsätzlich richtet sich die finanzielle Beteiligung der Anlieger nach der Bedeutung der Straße und deren Nutzung. Wie Sie richtig angeben, handelt es sich bei der Straße „Viehtrift“ im rechtlichen Sinne um eine Anliegerstraße. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass es sich bei der von Ihnen wahrgenommen Zahl der Verkehrsteilnehmer, die die Straße widerrechtlich befahren, um eine subjektive Einschätzung handelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Neubauten im gesamten Bereich in den letzten Jahren stark gestiegen ist, wodurch auch eine Zunahme des Anliegerverkehrs anzunehmen ist. Sicherlich haben Sie Recht, dass der Weg über die „Viehtrift" immer noch von einigen Kraftfahrern als Abkürzung gewählt wird. Unabhängig davon gestaltet sich die Überwachung der Nutzung grundsätzlich als sehr problematisch, denn der Anliegerbegriff wird durch die Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Demnach werden als Anlieger zunächst alle Anwohner der Straße bezeichnet, deren Grundstück über die Straße erschlossen wird, also an der Straße „anliegen“. Zusätzlich zählen auch jene Personen zu Anliegern, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern der Straße in eine Beziehung treten wollen. Also nicht nur die Bewohner und Grundstückseigentümer der Straße, sondern auch deren Besucher sind berechtigt, die Straße mit dem Fahrzeug zu befahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Besuchszweck privater oder geschäftlicher Natur ist. Deshalb dürfen beispielsweise Besucher die Straße genauso durchfahren wie Paketzusteller, Handwerker oder sogar unerwünschte Vertreter. Ebenso darf man entsprechende Bereiche passieren, um etwa dort angesiedelte Restaurants, Arztpraxen oder Geschäfte zu besuchen. Alleine das „Anliegen“, die Straßen zur Durchfahrt nutzen zu wollen, reicht für sich genommen jedoch nicht aus. Da dieser Nachweis in der Praxis kaum erbracht werden kann, gestalten sich entsprechende Kontrollen als schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Hinzu kommt, dass für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ausschließlich die Polizei zuständig ist. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 48 Ordnungsbehördengesetz in dem steht, dass die örtlichen Ordnungsbehörden für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sind. Folglich verfügt das städtische Ordnungsamt hier über keine rechtliche Handhabe. Eine Beschränkung der Straße, zum Beispiel als Sackgasse von Seiten der Kaldauer Straße, ist derzeit nicht vorgesehen.

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