Sonstiges #68be-3551

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Guten Morgen, seit gestern Abend stehen fünf E-Rollern vor unserer Garage Einfahrt. Wenn Ihre Behörde dies so genehmigt hat, bitte ich, diese Entscheidung zu überprüfen. Anhand der Bilder sehen Sie sicher, was das Problem ist.
Adresse: 
Tönnisbergstraße 58, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für Ihren Unmut über die vor Ihrer Ein- bzw. Ausfahrt abgestellten E-Scooter habe ich volles Verständnis. Daher habe ich Ihre Mitteilung an das kommunale Immobilienmanagement der Stadt Siegburg weitergeleitet. Von dort aus wurde der Anbieter der E-Scooter über den doch ungeeigneten Standort der Roller informiert und sagte zu, dass er seinen Aufstellort optimieren wird, sodass dieser zukünftig nicht mehr unmittelbar vor Ihrer Ein- bzw. Ausfahrt liegt. Grundsätzlich wurde mit den Anbietern vereinbart, dass ein Abstellen in städtebaulich sensiblen Bereichen, wie z. B. in Einfahrten nicht erlaubt ist. Auch die Nutzer werden aufgefordert, dies in jedem Falle zu beachten. Kommt es dennoch durch das Abstellen von E-Scooter durch die Nutzer zu Beanstandungen, ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter der erste Ansprechpartner. Daher bitte ich Sie, in einem solchen Fall die Möglichkeit zu nutzen, unter folgendem Link https://siegburg.de/stadtleben-aktuelles/verkehr/elektrotretroller/index.html den jeweiligen Anbieter zu kontaktieren. Die Betreiber erklären sich bereit, bei Schwierigkeiten (z. B. falsch abgestellte Roller) schnell zu reagieren und mit der Stadt entsprechend zusammenzuarbeiten.

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    11. Mai 2021 - 9:42

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    11. Mai 2021 - 9:42

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