Baustellen und Verkehr #75ad-8314

Baustellen und Verkehr Gelöst
Durchfahrtsverbot Baumschulallee Ab der Ecke Ebereschenweg / Baumschulalle ist das Durchfahren der Baumschulallee durch das Verkehrszeichen (VZ 260) grundsätzlich für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten. Eine Ausnahme wird lediglich für Anlieger gewährt. Gleiches gilt aus der anderen Fahrtrichtung ab der Ecke Am Sonnenhang / Am Steinbruch. Da sich unmittelbar hinter der Ecke Ebereschenweg / Baumschulalle links der Waldkindergarten i-Tüpfelchen befindet, wird die Baumschulallee aus beiden Richtungen als Zubringer (Elterntaxis) für diesen Kindergarten genutzt. Dies hat zur Folge das der nicht ausgebaute und durch das VZ 260 für Nicht-Anlieger gesperrte Teil Baumschulalle auch vermehrt aus beiden Richtungen durch den motorisierten Individual- Verkehr befahren wird und die VZ ignoriert oder missachtet werden. Um die Zufahrt zum Kindergarten zu ermöglichen und gleichzeitig den Zubringer- und Individualverkehr wirksam zu unterbinden bitten wir entsprechende Verkehrs- und Ordnungsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Baumschulallee 38a, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Danke für Ihren Hinweis. Hol- und Bringverkehr für den Waldkindergarten sind Anlieger:innen und somit dürfen sie die Baumschulallee aus beiden Richtungen befahren, um zum Waldkindergarten zu gelangen. Das Vz 260 mit Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) erlaubt die Zufahrt für alle Anlieger:innen, also für jede Person, die ein Anliegen an einem der Grundstücke hat, nicht nur für Anwohner.

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    25. April 2024 - 13:49

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