Baustellen und Verkehr #8f83-5782

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§ 12 StVO (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Ich kann mich nicht erinnern, dass der mit Wegfahrsperre gesicherte Anhänger regelmäßig spätestens nach 13 Tagen umgeparkt wird. Fortbewegen, damit das Parken wirklich mal unterbrochen wurde. Die Kehrmaschine kann ja auch ihre Arbeit nicht verrichten? Wenn die Stadt das Ansinnen der Anlieger ein Hindernis zu schaffen unterstützt, dann schreiben Sie das bitte. Andernfalls bitte ich um nachhaltige Kontrolle und ggf. Bussgeld oder muss ich mal über vier Wochen jeden Tag ein Foto machen? Sollte das Bussgeld für den Halter "Peanuts" sein bietet die StVO vielleicht auch härtere Maßnahmen?
Adresse: 
Seidenbergstraße 54, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die MItarbeiter*innen des Ordnungsdienst werden in Kürze den Anhänger vor Ort kontrollieren.

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