Sonstiges #a2af-3303

Sonstiges Archiv
Auch heute hat das no Name wieder geöffnet - wie seit ca einer Woche; unter 3294 wurde ihrerseits dokumentiert, das dies regelmäßig überprüft wird - Frage: wenn regelmäßig überprüft wird und weiterhin geöffnet ist, heißt das ja, dass die Öffnung zulässig ist, sonst würde das Ordnungsamt ja etwas dagegen unternehmen. Bitte erläutern sie die Rechtsgrundlage auf der das ordnungsamt den Betrieb aktuell zulässt MFG
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Bei wiederholten Kontrollen durch die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes konnten keine Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt werden. Diese Kontrollen werden auch zukünftig in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Bei den angesprochenen Spielautomaten handelt es sich um Wett-Terminals. Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung § 10 Abs. 1a CoronaSchVO ist den Wettbüros zur Abgabe von Wetten die Öffnung gestattet. Die Verweildauer soll dabei auf die Zeit der Wettabgabe beschränkt bleiben.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    28. Februar 2021 - 17:16

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    28. Februar 2021 - 17:16

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    1. März 2021 - 9:46

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    1. März 2021 - 9:47

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    1. März 2021 - 17:19

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    31. März 2021 - 18:24