Sonstiges #c1e9-2952

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Guten Tag, ich war gestern im Restaurant "XXX" in Siegburg essen und musste feststellen, dass hier bis auf das Tragen von Masken der Kellner und der Gäste beim Betreten und Verlassen des Restaurants und von Desinfektionsmittel am Eingang keinerlei Coronamassnahmen eingehalten werden - kein Mindestabstand, keine Kontaktverfolgung. Ein Zustand, der wohl schon länger besteht, wie ich den Googlebewertungen entnehmen konnte. Und ein Zustand, der bei steigenden Coronazahlen meiner Meinung nach untragbar ist, zumal jeder Tisch besetzt war und für keine ausreichende Lüftung gesorgt wurde. Ich bitte dringend um Überprüfung der Einhaltung der Coronaregeln in diesem Restaurant, zumal sich andere Gaststätten redlich um die Einhaltung der Auflagen bemühen und dafür auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen. Vielen Dank!
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wir bedauern, die von Ihnen festgestellten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Seit Beginn der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind die Außendienstmitarbeiter tagtäglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und die Bürgerinnen und Bürger hierfür zu sensibilisieren. Gemäß der eigenen Feststellungen hält sich die große Mehrheit an die Vorgaben zum Infektionsschutz. Sicherlich können die Kontrollen des Ordnungsamtes jedoch nur Momentaufnahmen abbilden. Leider kommt es so auch vor, dass Aussagen, die gegenüber den Außendienstmitarbeitern getroffen werden, nicht der Realität entsprechen. Auch wird in Gegenwart der Ordnungsamtsmitarbeiter in der Regel auf die Einhaltung der Regelungen geachtet. Dort, wo uns Hinweise zu Verstößen erreichen, sind die Kollegen des Ordnungsdienstes verstärkt im Einsatz, weisen wiederholt auf die Regelungen hin oder stellen Verwarnungen aus. Gleichwohl wird es sich nicht verhindern lassen, dass es dennoch zu Missachtungen der Hygienevorkehrungen kommt. Die Umsetzung der Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten. Es liegt somit auch in der besonderen Verantwortung des jeweiligen Gastronomiebetreibers auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. Personell kann dies durch die Außendienstmitarbeiter aufgrund der Vielzahl an Einsatzorten nicht geleistet werden. Dies hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt und verfügt, dass insbesondere auch der Bürger / die Dienstleister / die Geschäftsinhaber selbst auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten haben. Aufgrund Ihrer aktuellen Hinweise zu den diversen Missachtungen hat gestern eine Kontrolle durch die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes stattgefunden, in dessen Rahmen jedoch keine Verstöße gegen die Hygiene- und Infektionsschutzstandards festgestellt werden konnten. Der Betreiber wurde durch die Kollegen nochmals auf die bestehenden Regelungen, insbesondere die Pflicht zur Aufnahme der Kontaktdaten im Innen- und Außenbereich hingewiesen, und zur Einhaltung von Mindestabständen sowie zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung ermahnt.

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