Baustellen und Verkehr #c499-110

Baustellen und Verkehr Archiv
Fahrradverkehr Regelung in der Fussgängerzone während der "Lieferverkehr-Zeiten". Am 12.11.2014 wurde ich morgens um 07.30 Uhr von einem Polizeifahrzeug angehalten . Ich auf dem Fahrrad , die Polizisten blieben in ihrem Auto sitzen . Äußerst herablassend wurde ich gefragt, warum ich denn so erstaunt schauen würde, es wäre doch wohl sonnenklar, dass ich auf dem Fahhrad in der Fussgängerzone nichts zu suchen hätte. Auf meine Erklärung hin, dass nach meiner letzten Information, die auf Zeitungsartikeln beruhe , der Fahrradverkehr während der Lieferzeiten erlaubt wäre , wurde mir ein Vortrag über die Strassenverkehrsordnung gehalten. Während dieses Vortrags fuhren vier Auto an uns vorbei. 2 der Stadt Siegburg , zwei Privatfahrzeuge. Auf meine Frage , warum hier Autos fahren dürften, die definitiv nicht zum Lieferverkehr gehörten, wie z.B. Rentner , die auf dem Markt einkaufen giehen, oder Mütter, die für Kinder Brötchen beim Bäcker oder Aufschnitt beim Fleischer Hielscher holen würden und warum hier die Polizei nicht eingreifen würde, wurde ein erneuter Vortrag gehlaten. Diesmal über Aufweichungen der Verkehrsregeln durch die Stadt Siegburg , die für alle ein Problem darstellen würden . Es hätten Mitarbeiter der Polizei bereits "massive"Drohungen erhalten um keine " Knöllchen" zu verteilen. Inzwischen wurden von dem zweiten Polizisten eine Gruppe Schulkinder von ihren City- Rollern !! geholt. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: 1. wie ist die aktuelle Regeleung für den Fahhradverkehr in der Fussgängerzone? 2. Wo ist diese Regelung für einen Bürger zu erkennen, der nicht jeden Tag die Zeitung liest. 3.Ist es sinnvoll und zu begreifen, warum Autos fahren dürfen, aber Fahrräder und City-Roller nicht ( alles natürlich nur, während der Lieferverkehr Zeiten ..) 4. Warum sind unsrer Ordnunghüter nicht etwas freundlicher und "Bürgernäher "? 5. Warum wird immer alles auf dem Rücken der " schwächsten " Verkehrsteilnehmer ausgetragen ? Mit freundlichen Grüßen Hilke Schröder-Preuß
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Zur Lösung der Fragen und Probleme des Radfahrverkehrs in einer Fußgängerzone gibt es keine einzig richtige und ideale Lösung. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Polizei. Die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes hingegen sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig, so dass es hier in Einzelfällen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen kann. Die Rechtslage ist jedoch klar: Ein Radverkehr ist zu keiner Zeit in der Fußgängerzone erlaubt, zu den Lieferzeiten dürfen nur Waren geliefert (geholt/gebracht) werden. Das Radfahren lässt sich hierunter nicht subsummieren.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    13. November 2014 - 8:36

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    13. November 2014 - 12:06

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    17. November 2014 - 15:27

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    18. Dezember 2014 - 0:51