Sonstiges #cb53-3800

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Ein neuer Anwohner der Straße" Am Grafenkreuz" hat eine Dauerparkstelle auf der gegenüber liegenden Straßenseite unseres Hauses Nr x eingerichtet. Hiebei steht das Fahrzeug halb auf der Straße und halb auf dem Bürgersteig. Das Fahrzeug wird zwar bewegt wird aber an der gleichen Stelle immer wieder eingeparkt und steht dort auch über eine größere Anzahl von Tagen hinweg. Auf dem gegenüber legenden Gehweg müssen Fussgänger zeitweilig m Gänsemarsch dieses Fahrzeug passieren. Wie den Fotos zu entnehmen ist, wird hier gegeüber einer schraffierten Sperrfläche geparkt. Der Verkehr der Straße ist geszwungen die schraffierte Flache als Fahrweg mit zu nutzen, große LKW beim Rangieren dann auch mal unseren Bürgersteig. Diese gezeigte Sperfläche ist bislang noch hicht wie viele andere Sperrflächen der Straße mit einem Pflanzkübel versehen. Meine Anfrage geht dahin, ob wir als Anwohner der Straße diese Parksituation tolerieren müssen, zumal am Ende des Grafenkreuzes auch explizit freie Parkplätze vorhanden sind. Uns ist auch bewusst, dass es aufgrund von Veranstaltungen der Tennis-oder Schießanlage temporär zum Zuparken des Garfenkreuzes kommt. Dies hat dann aber nur sehr kurzzeitig der Fall. Dies halten wir für auch tolerabel, sofern wir unsere eigenen Fahrzeuge ausparken können. Wir wären für eine klärende Einschätzung des rechtlichen Sachstandes ihrerseits zu der gezeigten Situation sehr dankbar.
Adresse: 
Am Grafenkreuz 20, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes waren vor Ort und haben sich die Situation im Bereich der Straße "Am Grafenkreuz" angeschaut. Der Verursacher wurde entsprechend auf die Verkehrsordnungswidrigkeit hingewiesen. Wir werden dies kontrollieren.

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