Sonstiges #cfd3-3067

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Wir haben eine Wohnung im Objekt XXX gekauft. Für uns ist vor Ort nicht erkennbar, wo Halte- bzw. Parkmöglichkeiten für Lieferfahrzeuge (Möbelwagen, Postfahrzeuge etc.) vorgesehen sind und bitten umdiesbezügliche Informationen. Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wie die städtische Bauaufsichtsabteilung mitteilte, seien nach deren Kenntnisstand keine Halte- bzw. Parkmöglichkeiten für Lieferfahrzeuge vom Bauherren eingeplant worden. Entsprechende Regelungen sind seitens des Gesetzgebers im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich auch nicht vorgesehen. Gegebenenfalls könnte der Bauherr Ihnen eine Fläche hierfür zuweisen. Da die Stadt hierauf keinen Einfluss nehmen kann, müssten Sie sich diesbezüglich bitte an den Verkäufer wenden.

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    10. November 2020 - 16:08

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