Sonstiges #d87b-3463

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Warum hat der Herr Landrat die Verfügung erlassen, dass über 70 jährige nur noch Impftermine bei Hausarzt gemacht werden können? Ich warte seit 3 Wochen auf den Rückruf meines Hausarztes! Ich bin 72 und bin vorbelastet und warum bekommen jetzt Helfer die bei der Bundestagswahl in örtlichen Zentren mithelfen sollen ein Angebot das sie auch noch geimpft werden wenn sie dafür auch noch bezahlt werden von unseren Steuergeldern. Dies widerspricht sich doch mit den Impfvorgaben der Bundesregierung . Ich finde die Politik lügt sich selbst ins Fäustchen. Ich werde nicht mein Mandat irgend einer Patei geben die die Bevölkerung an der Nase herum führt. Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihre Nachricht ist bei der Siegburger Stadtverwaltung eingegangen. Da für die Organisation der Impfungen das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig ist, verweise ich auf die in der untenstehende E-Mail vom Rhein-Sieg-Kreis festgelegte Vorgehensweise. Liebe Bürgerin, lieber Bürger, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Ihre Nachricht ist eingegangen und Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Beachten Sie bitte, dass das Gesundheitsamt derzeit ein extrem hohes Aufkommen an Anfragen hinsichtlich der Coronavirus-Schutzimpfung erhält. Sollten Sie diesbezüglich eine Anfrage gestellt haben, kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Sollte sich Ihr Anliegen auf die Corona-Schutzimpfung innerhalb der einmaligen Sonderaktion für die 60 bis 79-Jährigen mit dem Wirkstoff AstraZeneca beziehen, wenden Sie sich für die Terminvereinbarung bitte bei Ihrem Hausarzt. Das Sonderkontingent wurde am 06.04.2021 an die niedergelassenen Hausärzte des Rhein-Sieg-Kreises ausgeliefert und wird ab sofort dort verimpft. Das Gesundheitsamt hat keine Handhabung in der Terminvergabe innerhalb der Hausarztpraxen. Sollte Ihr Hausarzt seine Praxis außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises haben, hat dieser die Möglichkeit, Sie an eine Praxis im Rhein-Sieg-Kreis zu vermitteln. Selbstverständlich haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich auch eigeninitiativ an eine niedergelassene Hausarztpraxis im Rhein-Sieg-Kreis zu wenden. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen an das Gesundheitsamt diesbezüglich ab. Das Gesundheitsamt bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Gesundheitsamt ____________________________________ Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg

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