Sonstiges #d977-3552

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss es einfach melden: Kinder mit Masken, getestet auf Corona, Zeitbegrenzung zum spielen!! Sind Sie sicher, dass das genau der richtige Weg ist?! Ich habe Angst! Große Angst vor dem, was das alles in den Kindern auslöst. Kleine Kinder die noch nicht sprechen können sehen Masken, aber keine glücklichen Kindergesichter mehr. Was sollen die Allerkleinsten nachahmen? Wie sollen sie lernen? Wie sollen die größeren Kinder sich sozial weiter entwickeln. Es ist äußerst bedenklich. Ich appelliere an sie als mündige Erwachsene: denken sie nach ob es das alles so wert ist! Danke!
Adresse: 
Bergstraße 12, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihre Sorgen sind zweifellos nachvollziehbar. Gleichwohl wird um Verständnis gebeten, dass die Siegburger Stadtverwaltung auf die von Ihnen vorgetragenen Punkte nur bedingt Einfluss nehmen kann. Es handelt sich hierbei um Regelungen, die durch die Bundes- bzw. Landesregierung getroffen wurden. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien ab dem Schuleintrittsalter eine Maske tragen müssen. Die aktuelle Situation stellt ohne Frage die Gesellschaft als Ganzes vor enorme Herausforderungen. Ich kann Ihnen versichern, dass keine Entscheidung von den verantwortlichen Dienststellen vorschnell oder leichtfertig getroffen wurde bzw. wird. Dies gilt auch für die Entscheidung über die (Wieder-)Öffnung des Spielplatzes und die Vergabe der "Time Slots". Nach der zeitweisen kompletten Schließung der Anlage wollte man hierdurch wieder mehr Kindern bzw. Familien die Chance geben, den neu gestalteten Spielplatz in einem sicheren und verantwortungsvollen Rahmen nutzen zu können. Ein negatives Coronatestergebnis muss hierbei lediglich von den erwachsenen Begleitpersonen vorgelegt werden. Da die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet in den vergangenen Tagen unter dem Schwellenwert von 100 geblieben ist, tritt die Bundesnotgrenze ab Mitternacht außer Kraft. Ein tagesaktueller Negativtest für erwachsene Begleitpersonen ist für den Besuch des Spielplatzes damit auch nicht länger erforderlich.

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  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    11. Mai 2021 - 21:33

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    11. Mai 2021 - 21:33

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    12. Mai 2021 - 10:01

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    12. Mai 2021 - 10:01

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    12. Mai 2021 - 16:38

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    11. Juni 2021 - 16:43