Baustellen und Verkehr #e3cc-3719

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Sehr geehrte Damen und Herren, nicht schon wieder "Viehtrift" werden Sie sagen, und dennoch: gerade jetzt Viehtrift! Seit einigen Tagen werden die Felder des Mühlenhofs gedüngt, an den Gestank bei den jetzigen Temperaturen habe ich mich nach 40 Jahren Anlieger gewöhnt. Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Vorgaben das Gülleausfahren zulassen! Was ich aber nach wie vor nicht verstehe ist, wieso die riesigen Traktoren mit ihren überdimensionierten Gülletanks durch den Viehtrift donnern, wenn gleichzeitig die Möglichkeit einer Zufahrt über die Alexianerallee besteht, wo keinerlei Anlieger wohnen und belästigt werden können. Konkret: Warum wird die Beschränkung "Anliegerstraße" ausgehebelt und in Kauf genommen, dass die ohnehin schon stark frequentierte Straße weiter beschädigt wird. Liegt dass vielleicht u.a. auch daran, dass im Fall einer eventuellen Straßenerneuerung des Viehtrifts hier Anlieger zur Kasse gebeten werden können, an der Alexianerallee wegen fehlender Wohnbebauung aber nicht!?
Adresse: 
Viehtrift 53, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Es fand bereits in der Vergangenheit mit den Anliegern des Mühlenhofweges ein gemeinsames Gespräch statt, in der die Thematik ausgiebig besprochen wurde. An der Besprechung nahmen u.a. Herr XXX, die beiden betroffenen Landwirte sowie der stellvertretende Leiter der Landwirtschaftskammer teil. Alle Argumente der Anlieger wurden ausgiebig diskutiert. Dazu zählte auch die Gülleausbringung. Hier wurden die Anlieger darum gebeten, die Landwirtschaftskammer Köln zeitnah telefonisch zu informieren, damit die Möglichkeit der Kontrolle besteht. Diese Information wurde im Anschluss durch die Interessengemeinschaft auch unter den Anliegern kommuniziert. Die Landwirtschaftskammer ist telefonisch wie folgt zu erreichen: 0221.5340401. Das Thema „Ballonreifen“ war ebenfalls Thema der Besprechung. Es herrschte die irrige Annahme, dass große Reifen auch große Schäden an der Straße hinterlassen. Da ein Landwirt neben der Straße auch das Feld, das er düngen möchte, mit dem Güllewagen befahren möchte, muss das Fahrzeug die Eigenschaft haben, den Acker nicht beschädigen zu können. Das geht nur dann, wenn der Bodendruck reduziert wird. Erreicht werden kann dies durch Anwendung sog. Ballonreifen, die größer sind und damit mehr Aufstellfläche aufweisen. Mehr Fläche bedeutet bei gleichem Gewicht automatisch weniger Bodendruck. Beschädigungen des Straßenbelags entsteht durch die größeren Reifen der Traktoren somit nicht. Eine Sperrung der Straße für landwirtschaftliche Verkehre erscheint aufgrund der örtlichen Nähe zu den dortigen landwirtschaftlich genutzten Flächen als nicht zweckgemäß. Hinzu kommt, dass sich diese Verkehre als Folge auf andere Straßen verlagern würden, die ggf. eine höhere Auslastung und eine stärkere Wohnbebauung aufweisen. Aus den genannten Gründen ist eine Sperrung der Viehtrifft und des Mühlenhofweges für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht vorgesehen.

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