Sonstiges Archiv
Das Haus steht schon lange leer (ich habe mir den Leerstand erstmals am 08.04.2020 notiert; es ist weiterhin unbewohnt). Somit wird diese Wohnung seit langem dem Wohnungsmarkt entzogen. Wir haben in Siegburg jedoch ein sehr geringes Angebot an Wohnungen - insbesondere fehlen günstige Wohnungen für Familien. Bitte kümmern Sie sich darum, die Wohnung bzw. das Haus wieder seinem eigentlich Zweck (Wohnraum für Menschen bieten) zugeführt wird. Art. 14 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Adresse:
Aulgasse 173, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
In Siegburg ist kein nennenswerter Leerstand von Wohnraum bekannt.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht beabsichtigt eine sogenannte „Zweckentfremdungssatzung“ zu erlassen oder auf anderen Wegen gegen die Eigentümer der Objekte vorzugehen.