Baustellen und Verkehr Archiv
Ein Bewohner der regelmäßig abends seinen Roller auf dem Bürgersteig abstellt und diesen als Parkplatz Zweck entfremdet.
Adresse:
Bernhardstraße 4, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Grundsätzlich ist Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung verboten. In Siegburg wird auf eine Ahnung des Gehwegparkens jedoch verzichtet, solange eine Mindestrestbreite von 1,20m bzw. 3 Gehwegplatten frei sind sowie keinerlei andere Behinderungen vorliegen. Der von Ihnen genannte Roller im Bereich der Bernhardstraße ist so abgestellt, dass er niemanden behindert und die Mindestrestbreite gegeben ist.