Sonstiges Archiv
Dieses Fahrzeug steht seit ca. 4 Wochen unbewegt auf der Straße in der Römerstrasse gegenüber der Kita.
Adresse:
Römerstraße 36a, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Kleinere Sprinter oder Transporter parken im Wohngebiet rund um die Uhr völlig legal. Laut StVO § 12 Halten und Parken ist es nur Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen verboten, zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zu parken. Auch Kraftfahrzeughänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,0 Tonnen sind von dieser Regelung betroffen.