Baustellen und Verkehr #964d-520

Baustellen und Verkehr Archiv
An der Einmündung zum ehemaligen Lüghausen-Gelände sind seit Monaten immer wieder Fahrzeuge abgestellt, obgleich dort eindeutig ein absolutes Halteverbot ausgewiesen ist. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht ersichtlich. Erstaunlicherweise werden Parkverstöße in unmittelbarer Nähe von Mitarbeitern des Ordnungsamtes sanktioniert, besagte beiden Fahrzeuge hingegen bleiben stets unbehelligt. Ich wäre ihnen für eine Erklärung des Sachverhaltes im Sinne der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer dankbar.
Adresse: 
Wilhelmstraße 149, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Das beschriebene absolute Haltverbot im Bereich der Wilhlemstraße 149 bezieht sich auf den Straßenbereich. Da die Einfahrten im Bereich des Lidlgeländes noch „inaktiv“ sind und der Tatbestand „Parken vor einer Grundstücksein- und ausfahrt“ insofern noch nicht greift, wurde bisher von schriftlichen Verwarnungen abgesehen. Nach Fertigstellung des Lidl-Areals wird das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten konsequent geahndet.

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