Baustellen und Verkehr #bce8-5696

Baustellen und Verkehr Archiv
Guten Abend ich habe ein anlegen auf der Kaiserstr in Siegburg neben den Kaufhof Es kann ich sein das nachts auf einer Baustelle gearbeitet wert wo Wohngebiete sind und es Menschen gibt die morgens um 5 Uhr arbeiten gehen und die Baustelle arbeitetet bis hin von morgen um 6:30 bis 6:30 am Nächsten Tag geht das so weiter keiner unternehmt was Man ruft das Ordnungsamt die Polizei keiner kümmert sich ich weiß nicht wo man sich so Eine Genehmigung nehmt nachts in einem Wohngebiet Bauarbeiten zu machen Lärmschutz Lärmbelastung nachts Ruhe. Maßgeblich ist vor allem § 7 der 32. BImSchV: Nach dieser Vorschrift gelten bestimmte örtliche Betriebsregelungen für: reine, allgemeine und besondere Wohngebiete Kleinsiedlungsgebiete Erholungs-, Kur- und Klinikgebiete In diesen Gebieten dürfen die im Anhang der Verordnung benannten Maschinen zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden: sonntags und feiertags jeweils ganztägig an Werktagen zwischen 20:00 – 7:00 (Nachtruhe) Der Betrieb besonders lauter Geräte ist auch werktags zwischen 7:00 – 9:00, 13:00 – 15:00 und 17:00 – 20:00 untersagt. Ich bitte die Stadt Siegburg was dagegen zu unternehmen das man zumindest nachts schlafen kann und nicht noch mehr psychisch Probleme bekommt .
Adresse: 
Kaiserstraße 40, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Vielen Dank für Ihren Hinweis! Die mit den Arbeiten am Kaiser Carré beauftragte Baufirma erhielt vom Rhein-Sieg-Kreis eine Erlaubnis für die Nachtarbeiten. Aufgrund der erforderlichen Hochbauarbeiten kommt es derzeit vermehr zu Nachtarbeiten und damit verbundenen Lärmstörungen. Eine Information der Anwohner seitens der Firma ist erfolgt.

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