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Sonstiges #ed6d-7845

Guten Morgen, Es wahr enttäuschen das gestern beim Neujahr Konzert Kein Vertreter der Stadt ein paar Worte oder wie vom Dirigenten angesprochen die Blumen nicht überreicht wurde. Als Gastgeber finde ich das als schlechtes Bild wenn ein erstklassige Orchester keine Wertschätzung in Siegburg findet.

Geolocation is 50.7978222, 7.2050418

Sonstiges #94b7-7833

An Location 50,784304, 7,222614 bei der Überfahrt der Siegbrücke zu Buisdorf (15.01.2024 / ca. 16.00) mit dem Fahrrad gestürzt. Fuß/Radweg scheinbar nicht ausreichend sicher gestreut oder Belag für Witterung ungeeignet. Leichter Schaden an Mensch und Fahrrad. Klärung Wegeunfall, da Heimweg. Kein Hinweis auf eingeschränkten Winterdienst. Vielen Dank Siegburg für so einen unsicheren Heimweg - Hauptsache die Straßen sind sicher. (Leider konnte in diesem Web-Service der Ort nicht gültig eingestellt und übernommen werden)

Geolocation is 50.7848928, 7.221589267831542

Sonstiges #ec86-7828

Parkscheinautomat defekt ! Am Ärztehaus im Zentrum Parkautomat Nr 500045 ich habe 2 € bezahlt aber leider kein Ticket erhalten. Auf dem Display steht bereit es tut sich aber nichts

Geolocation is 50.7957189, 7.2018567

Baustellen und Verkehr #b1c4-7797

Die Braschosser Str. im Ortsteil Braschoß ist zugleich als Vorfahrtstraße (Zeichen 306) sowie als Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) beschildert. Diese Kombination ist laut §45 Absatz 1c Satz 2 StVO unzulässig: "Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten." Siehe dazu auch VwV-StVO zu §45 Rn 37-42. Die bestehende Regelung sorgt bei den Verkehrsteilnehmenden für Verwirrung, da sie laut §39 Abs. 1a StVO auf Vorfahrtstraßen auch gar nicht mit Tempo-30-Zonen rechnen müssen. Richtig gefährlich aufgrund sich widersprechender Vorfahrtsregelungen wird es allerdings nach dem Übergang in den Ortsteil Schneffelrath. Die Vorfahrtstraße wird hier von der Braschosser Str. auf die Straße Am Breitschoß fortgesetzt, es beginnt wieder eine neue Tempo-30-Zone, die einmündenden Seitenstraßen (im Profgarten, Im Weingartsberg, Auf der Höhe) sind ab hier aber nicht mehr mit Zeichen 205 Vorfahrt gewähren beschildert. Die Vorfahrtstraßenregelung auf der Straße Am Breitschoß bleibt jedoch auch ohne Wiederholung vor jeder Einmündung bestehen, da sie nicht durch Zeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße) beendet wurde. Vgl. Anlage 3 (zu § 42 Abs 2 StVO) lfd. Nr. 2 (Erläuterung zu Zeichen 306 Vorfahrtstraße): "Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 [...] , 206 [...] oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“." Sollte es bei der bestehenden Regelung zu einem Unfall kommen, wird die Gemeinde eine erhebliche Mitschuld tragen!

Geolocation is 50.79673982507308, 7.2070905938744545