Baustellen und Verkehr #2bba-3265

Baustellen und Verkehr Archiv
Hallo guten Morgen, ich möchte ein sehr tiefes Straßenloch auf der Fahrbahn melden welches bereits seit Monaten besteht. Dieses Schlagloch besteht seit der Baustelle der Kanalarbeiten welche dort im Jahr 2020 und immer noch stattfinden. Die genaue Position des Schlagloch befindet sich auf der Kreuzung Grafenkreuz/ am Stahlwerk direkt hinter dem Tüv-Rheinland in Richtung Raststätte. Es besteht eine erhebliche Gefahr für Schäden an PKWs wie auch Unfallgefahr für Radfahrer die das Schlagloch eventuell durch Regen und dort gesammelten Wasser übersehen... (siehe auch Anhang mit genauer Position der Gefahrenstelle) Ich kenne bereits genug Anwohner die sich hierdurch einen Schaden am Pkw verursacht haben. Diese Schäden, sollte man gegebenenfalls der zuständigen Baufirma die diesen Straßenabschnitt fahrlässig unbearbeitet gelassen haben in Rechnung stellen. Ich hoffe, dass ich mit dieser Mitteilung eine zügige Beseitigung der Gefahrenstelle erzielen kann. In dem Zuge sollte auch entsprechend die Fahrbahn mit Asphalt ausgebessert werden da der seit Monaten dort liegende Schotter auch eine Unfallgefahr darstellt. Bitte teilen Sie mir auch mit an welche Stelle gegebenenfalls verursachte Schäden an PKWs, Zweirädern etc. gemeldet werden können. Vielen Dank im Auftrag der Anwohner
Adresse: 
Am Stallberg 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihre Mitteilung wurde an die Kollegen des zuständigen Fachbereiches der Stadtbetriebe Siegburg AöR weitergeleitet. Wie nun zurückgemeldet wurde, ist die Baustelle noch in Betrieb und die Arbeiten befinden sich inzwischen in der Jägerstraße auf Höhe der Hausnummer 23. Ab dem heutigen Tag ist je nach Witterung geplant, in der Straße „Am Stallberg“ bis Ende April bzw. Mitte Mai eine neue Druckleitung zu verlegen und die Straße notwendigerweise für den Durchgangsverkehr zu sperren und eine Umleitung einzurichten. Daher richtet sich die Wiederherstellung der Straßenoberfläche (Asphaltdeckschicht) nach dem Fortgang der Verlegung und ist nach Abschluss aller Arbeiten in einem Zuge für den Mai/Juni 2021 geplant. Für die Zwischenzeit ist die Baustelle als solche gekennzeichnet beschildert und die Oberfläche nach den geltenden Regeln der Technik gesichert und zumutbar hergestellt worden. Aufgrund des Hinweises war der zuständige Kollege gestern vor Ort und hat die geschilderten Schäden begutachtet. Die durch den Frost entstandenen Schäden an der Oberfläche werden heute umgehend wieder instand gesetzt. Sollten Sie oder andere Anwohner gegebenenfalls berechtigte Ansprüche aufgrund entstandener Schäden geltend machen wollen, ist der Kollege gerne bereit, diese an die bauausführende Firma zur Regulierung über deren Versicherung an die Bauleitung weiterzuleiten. Grundsätzlich wird ein Schadenersatzanspruch immer im Einzelfall geprüft und sollte vom Geschädigten selbst gemeldet werden.

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