Sonstiges #4e06-3764

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Betreff : Verstoß gegen Paragraf 51 der Landesbauordnung Zweckentfremdung von Garagen. Nur 3 von ca. der 13 Garagen werden auch tatsächlich für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt dies ist ein Unstrittiger Verstoß gegen Paragraph 51 der Landesbauordnung NRW. Die Garagen vom Garagenhof gegenüber Hage Baumarkt – Siegburg Wilhelm-Ostwald-Straße, sind Zweckentfremdet. Eigentümer / Verpächter ist Hr. Martin Gull Johannesstraße 6 53721 Siegburg Wir zeigen die daraus resultierenden Lärmbelästigungen in Form von: Maschinen, Pumpen, dauerndes Garagentür zu schlagen und stundenlanger lauter Musik ausgehend aus diesen Garagen, hiermit an. Es ist unstrittig eine Garage nach § 51 der NRW Landesbauordnung in ihrer eigentlichen Funktion wie in diesen Fällen als Gartenhäuser, Werkstätten, Lagerstätten, ect. zweckzuentfremden. Die Ruhestörung auch an Wochenenden ist hier noch zusätzlich anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Wilhelm-Ostwald-Straße 10, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Zweckentfremdung von Garagen, die für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genehmigt wurden, ist rechtswidrig und kann ordnungsbehördlich verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit, dies beim städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt anzuzeigen

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    15. Juli 2021 - 15:36

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