Sonstiges Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren.
Warum gibt es für die Stadt Siegburg nicht diese Regel?
Die Nachbarstädte haben es schon immer.
Adresse:
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Grundsätzlich existiert in Nordrhein-Westfalen keine öffentlich-rechtliche Vorschrift, die eine allgemeine Mittagsruhe vorschreibt. Es gelten lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtruhezeiten von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Das Einführen von zusätzlichen Ruhezeiten müsste durch den Rat der Stadt Siegburg beschlossen werden (vgl. § 5 Landesimmissionsschutzgesetz NRW.
Im Falle von Mietwohnungen steht es dem Eigentümer daneben jedoch frei, eine entsprechende privatrechtliche Regelung im Mietvertrag festzuhalten.
Ferner gibt es gemäß der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) Geräte, die in reinen Wohngebieten in der Zeit von 13-15 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Dies sind u.a. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider oder Laubbläser.