Sonstiges #7842-3851

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit eine Anzeige gegen meinen Nachbarn machen. Dieser hat letzte Woche (5.8.) als wir im Urlaub waren ein Hecken Stück von gut 4 Metern gerodet. Diese Ecke war eine Grenzeinrichtung!( Auf seinem Grundstück aber nicht in seinem Besitz) Nach meines Wissen, ist das in der Zeit von März bis September nicht erlaubt.§ 39 des BNatSchG. Das darin befindliche Vogelnest wurde ebenfalls entfernt. Eine solche Aktion kann nicht toleriert werden! Zudem ist das entfernen einen Grenzeinrichtung ohne Rücksprache auch nicht zulässig! Ich fordere daher, die Ahndung nach dem Bußgeldkatalog und ein Schadenersatz bzw Schmerzensgeld sowie die Wiederherstellung der Grenzeinrichtung.
Adresse: 
Römerstraße 3, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem beschriebenen Sachverhalt handelt es sich um einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Hierfür ist das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

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    14. August 2021 - 13:45

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