Sonstiges #8f2e-2889

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Wäre ein solcher Nieß-Schutz an den Schulen mit versetzt gesetzten Schülern vielleicht eine gute Idee für die Siegburger Schüler in der kommenden Herbstsaison in Corona-Zeiten? So sitzen Kindern nicht zu eng nebeneinander und stecken sich nicht so leicht an. An der hier zu sehenden Schule in den USA wurde zusätzlich noch UV-Licht, spezielle Klimaanlagenfilter und Oberflächenbeschichtungen angewandt.
Adresse: 
Zeithstraße 72, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Nach Rücksprache mit der städtischen Schulverwaltung werden die Corona-Schutzmaßnahmen für die Schulen durch das Land NRW festgelegt. Aktuell werden eine regelmäßige Lüftung der Klassen, entsprechende Reinigungsmaßnahmen in den Schulgebäuden, Aufforderung zur Hand-Hygiene und Nies-Etikette sowie eine MNS-Schutz-Pflicht im Schulgebäude sowie auf den Schulhöfen als angemessen und ausreichend erachtet. Entsprechende Schutzwände für den Unterrichtsbetrieb in den Klassen sind in den Hygieneplänen des Landes nicht vorgesehen. In einer Meldung, in einer Schulmail des Innenministeriums heißt es: „Aufgrund des gegenwärtigen Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen, aber auch aufgrund des wachsenden zeitlichen Abstands zur Ferienrückreisezeit ist es nun möglich, auf diese Maßnahme zu verzichten. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz endet damit wie angekündigt am 31.08.2020. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts.“ Unter Nr. 1 legt die Schulmail fest: „Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.“ Darüber hinaus gilt: „Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“ Alle vom Land für den Unterrichtsbetrieb vorgegebenen Maßnahmen werden durch die Stadt Siegburg umgehend umgesetzt.

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    30. August 2020 - 14:31

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