Sonstiges #91d8-3287

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Guten Morgen. Die den Häusern zugewandte Seite der Garagenzufahrt wurde (vor meinem Grundstück deutlich zu erkennen, weil sich dort als tiefster Punkt der Dreck sammelt) heute wieder nicht gekehrt. Ich hatte dies (neben anderen Wartungsdefiziten) in der Vergangenheit wiederholt moniert. Bei Rücksprache wurde mir erklärt, des hätten dort Autos im Weg gestanden. Das mag im Einzelfalle so gewesen sein. Heute morgen stand hier kein einziges Fahrzeug! Als andere Rechtfertigung wurde mir erklärt, die Reinigung sei Sache der Anwohner. Dies ist falsch. Es ist laut Kataster Schulgelände bzw. öffentliche Verkehrsfläche (s. Anhang). Zuständig ist die Stadt. Als neueste Rechtfertigung wurde mir gestern von dort tätigen Mitarbeitern der Stadt erklärt, man habe in der Vergangenheit vor meinem Grundstück nicht mehr gereinigt weil es Beschwerden gegeben habe, sie würden meine Hühner erschrecken. Das ist keine Witz. Zum einen wurde dort noch nie (!) irgendwas gekehrt, Laub beseitigt, etc. Zum anderen wüsste ich gerne namentlich, wer sich da beschwert hat. Ich war es definitiv nicht, und ich bin der Einzige, dem dies zustünde. Bis dahin weise ich dies als Schutzbehauptung zurück. Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin: Ich habe im Rahmen der von dem Wintereinbruch unterbrochenen Schnittarbeiten auf meinem Grundstück noch ein paar Äste gegenüber von meinem Garten auf der Wiese liegen. Sie werden nach Abschluss der Schnittarbeiten von mir beseitigt. Diese müssen vogelschutzbedingt auf jeden Fall diese Woche noch abgeschlossen sein. Dies mag nicht ganz korrekt sein, aber mir hier mit dem Ordnungsamt zu drohen und stattdessen das bisschen Grünzeug nicht im Rahmen der Beseitigung der eigenen großen Haufen Schnittguts nicht einfach mitgenommen zu haben, ist angesichts der Gesamtlage nicht nachvollziehbar: Wir haben uns wiederholt und erfolglos über die über das übliche Maß hinausgehenden Mengen Laub beschwert, das vom Gelände des Schulzentrums ausgehend unsere Gärten und Garagen beeinträchtigt. Der von mir vorgeschlagene Laubkasten wurde abgelehnt. Eine ordnungsgemäße Entsorgung des Laubes findet nicht statt. Der Kanal führt das Oberflächenwasser auch bei solchen Regenmengen nicht ab, die eine Überforderung einer ausreichenden und ordnungsgemäß gewarteten Kanalisation nicht erwarten lassen. Dies führte auch 2020 wieder zur Überflutung meines Grundstücks. Für die Schäden will die Stadt bis heute nicht eintreten. Dabei sind es wir Anwohner, die häufig genug sogar die Sinkkästen selber reinigen. Sogar die Mülleimer habe ich in der Vergangenheit wiederholt gewartet und sogar entleert. Aber jetzt "Korinthenkackerei" und Drohungen wegen ein paar Ästen auf der Wiese ?? Das passt nicht zusammen. Darüber hinaus wurde dem Schnittgut der Stadt im letzten Herbst noch ein Wert zugemessen, warum sich der Bürger dort kein Anzündholz für den Kamin wegnehmen darf. Da hätte man sich doch angesichts der städtischen Finanzen über den unerwarteten Zuwachs freuen dürfen. https://youtu.be/fUPDY7QYqno Im übrigen lege ich Wert auf die Feststellung: Ablagerung von Steinen und Gartenabfällen in der Böschung sind nicht von mir. Damit ist die dahingehende Nachfrage Ihrer Mitarbeiter von gestern noch einmal abschließend und eindeutig beantwortet. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, warum am Schulzentrum die Garagenzufahrt von der Papagei aus gerade nur einseitig gekehrt wurde, wann dies nachgeholt wird und ab wann wir endlich eine ordnungsgemäße und regelmäßige Reinigung und Wartung erwarten dürfen.
Adresse: 
Anna-Reuter-Straße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
In Ihrer Mitteilung vom 24.02.2021 teilen Sie mit, dass die Außendienstkollegen vom Amt für Baubetrieb Ihren Grünschnitt, der von Ihnen auf einer öffentlichen Fläche abgelegt wurde, nicht mit entsorgt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass private Grünabfälle nicht auf einem städtischen Grundstück gelagert und von den Mitarbeitern der Stadt entsorgt werden können. Unterstützte die Stadt Siegburg diese Vorgehensweise, würde die Menge an privatem Grünabfall ein unüberschaubares Ausmaß annehmen, sodass die Kollegen kaum noch Ihren eigentlichen Arbeiten nachkommen könnten. Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema der Straßenreinigung verweise ich freundlichst auf den in der Vergangenheit umfangreich geführten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Stadt Siegburg. Die Reinigung der Straße ist schon seit Längerem in die Verantwortung der Anlieger übergegangen, wie Sie auch gerne in der geltenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nachlesen können (Microsoft Word - (0)vii-1_20201211.doc (siegburg.de)). Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

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